Allgemeine Geschäftsbedingungen
Physiotherapie Margit Johannsen
(Wahlpraxis)
Rheinstraße 2
A-6971 Hard
Telefon: +43 670 4033464
E-Mail: margit.johannsen@gmx.at
Bitte beachten Sie vor dem Behandlungsbeginn
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, welche neben persönlichen Daten folgende Angaben enthalten muss:
- eine medizinische Diagnose
- die Art der verordneten Behandlung
- die Dauer und Anzahl der Behandlungseinheiten
Die ärztliche Verordnung kann auch als „Generalverordnung“ ausgestellt sein, bei der die Art und Zahl der physiotherapeutischen Leistungen nicht näher vorgegeben und daher durch die Physiotherapeutin anhand der Verordnung entsprechend der Befundung festgesetzt wird.
Bewilligung Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt bei der Behandlung durch Wahlphysiotherapeutinnen einen Teil der Behandlungskosten. Dafür müssen Sie die Zahlungsbestätigung unter Beilage der ärztlichen Verordnung Ihrem Krankenversicherungsträger vorlegen.
Falls erforderlich ist die ärztliche Verordnung zu bewilligen. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die anteilige Übernahme von Kosten nach erfolgter Behandlung. Der Umfang der ärztlichen Verordnung kann bei der Bewilligung vom chefärztlichen Dienst verändert, insbesondere gekürzt werden. Bei Ablehnung der Kostenübernahme empfiehlt sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt.
- ÖGK – Die chefärztliche Bewilligungspflicht ist derzeit ausgesetzt (bis mindestens den 30. Juni 2027).
- BVAEB – Die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen ist mit der Änderung der Krankenordnung vollständig und dauerhaft abgeschafft (1. Änderung der Krankenordnung 2020, mit 01.11.2022 in Kraft getreten).
- SVS – Sind Sie bei der SVS krankenversichert, ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn weiterhin von der chefärztlichen Abteilung bewilligt werden muss.
Hinweise zur Einreichung der Kostenübernahme
Reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung und Bezahlung folgende Unterlagen bei Ihrem Versicherungsträger ein:
- die Honorarnote im Original
- die ärztliche Verordnung im Original
- für SVS-Versicherte die Bewilligung
- eine Zahlungsbestätigung
Für die Kostenübernahme ist außerdem wichtig, die von dem Versicherungsträger vorgegebenen Behandlungsfristen einzuhalten. Über diese Fristen bitte ich Sie, sich selbstständig bei Ihrem Versicherungsträger zu informieren. Sollte die Einhaltung dieser Fristen nicht möglich sein, kann die behandelnde Therapeutin nicht für ein Ausbleiben der Kostenrückerstattung des Krankenversicherungsträgers verantwortlich gemacht werden.
Verrechnung der Leistungen
Die Kosten für die Behandlungen ergeben sich aus den Einzelleistungen, benötigter Zeit und dem eventuell für die Behandlung benötigten Material und werden Ihnen bei Terminvereinbarung bzw. vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Sollte dies einmal nicht geschehen, bitte ich Sie, dies noch einmal zu hinterfragen.
Ich bin Wahltherapeutin und habe keinen Kassenvertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Die Kosten der erbrachten Leistungen sind von Ihnen entsprechend einer aufgeschlüsselten Honorarnote zu entrichten. Auf der Honorarnote wird die Fälligkeit der Bezahlung angegeben.
Nach der Bezahlung können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif ansuchen. Angaben zur erwartbaren Höhe der Rückerstattung können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden. Für den/die Versicherte/n besteht demnach eine Differenz zwischen der Kostentragung durch die Krankenversicherungsträger und dem Honorar der Wahltherapeutin.
Prävention
Im Bereich der Gesundheitsförderung wird zwischen Primärprävention und Sekundärprävention unterschieden. Bei beiden ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung berufsrechtlich nicht erforderlich. Die physiotherapeutischen Maßnahmen stellen in diesem Fall eine reine Privatleistung dar.
Primärprävention: Leistungen dürfen nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z. B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, ist das sofort mitzuteilen.
Sekundärprävention: Hierbei handelt es sich um eine physiotherapeutische Maßnahme auf Basis eines bereits erstmalig ärztlich diagnostizierten und bereits stabilisierten Krankheitsgeschehens mit dem Ziel der Heilung, Verbesserung oder Stabilisierung des Krankheitsgeschehens.
Befunde
Für eine fachgerechte Behandlung wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Hierfür benötige ich Ihre Mithilfe. Bitte bringen Sie in diesem Zusammenhang zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit. Wird vor der Therapie eine behandlungsrelevante Information vorenthalten, kann der bestmögliche Behandlungsverlauf nicht sichergestellt werden.
Ablauf der Therapie
Persönliche Einzelbetreuung
Ich stehe Ihnen für die Dauer der Behandlung persönlich zur Verfügung und bin auch Ihr Ansprechpartner bei organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Zudem wird folgender Leitfaden für den Behandlungsaufbau als Ansatz genommen und je nach Befund mehr oder weniger beleuchtet:
- Behandlungsziel
- Maßnahmen der Behandlung
- Behandlungstermine
- Behandlungsdauer
- Behandlungsfrequenz
- Behandlungsumfang
- Kosten der Behandlung
Behandlung
Die Behandlungsleistung setzt sich aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere:
- persönliche und individuelle Behandlung einschließlich der Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Verwaltung und Terminierung
- notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlung wie z. B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
- bei Bedarf und auf Anfrage das Erstellen und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, dem behandelnden Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
Grundsätze der Behandlung
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz) in der geltenden Fassung.
Selbstbestimmung: Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Anamnese wird Ihnen ein Behandlungsvorschlag unterbreitet. Es ist Ihnen zugedacht, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen anzusprechen und zu vereinbaren oder abzulehnen.
Verschwiegenheit: Geheimnisse, die Sie mir anvertrauen oder die aufgrund der Behandlung bekannt werden, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle weiteren personenbezogenen Daten, vor allem Ihre Gesundheitsdaten, die Sie mir mitteilen oder übergeben, unterliegen dem Datenschutz. Es wird davon ausgegangen, dass es in Ihrem Sinne ist, zum Zweck der Behandlungsoptimierung mit der/dem verordnenden Ärztin/Arzt im Austausch zu stehen. Das gilt auch für weitere, von Ihnen namentlich genannte und an der Behandlung beteiligte Personen mit Gesundheitsberuf. Rückmeldung und Rückfragen an die verordnende Person kann bei Bedarf verpflichtend sein. Der Austausch von Gesundheitsdaten zur Behandlungsoptimierung zwischen an der Behandlung bzw. Betreuung beteiligten Gesundheitsberufen ist vom Berufsgesetz gedeckt. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Im Rahmen des Erstgespräches werden Behandlungsziel und Behandlungsmaßnahmen besprochen und vereinbart. Ich begleite Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Sie werden gebeten, über Änderungen Ihres Gesundheitszustandes während der laufenden Behandlung zu informieren, z. B. über Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder eine Änderung der Medikation. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Mithilfe bedeutet auch, Anweisungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder bestimmte Handlungen zu unterlassen.
Ergibt sich der Eindruck, dass der Behandlungserfolg z. B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird das angesprochen und ich versuche eine Lösung anzubieten.
Behandlungstermin wahrnehmen oder rechtzeitig absagen
Sobald Ihnen die Behandlungstermine übergeben oder zugesendet wurden, gehe ich davon aus, dass Sie alle vereinbarten Termine wahrnehmen können, wenn Sie diese nicht fristgerecht ändern lassen oder absagen.
Können Sie einmal einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, diesen Termin unverzüglich, spätestens aber (werktags) 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen. Sollte dies nicht eingehalten werden, behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallkosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Gerichtsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Berufssitz in Bregenz. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.